AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für SocialMedia-Beratungsleistungen und Schulungskonzeption der WELTENRETTER UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Weltenretter UG und dem jeweiligen Auftraggeber. Sie gelten für den Geschäftsbereich der Socialmediaberatung und –schulung. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Andere Leistungen der WELTENRETTER UG sind von dieser AGB unberührt. Die benannten Positionen, die zu einer erbrachten Leistung geführt haben (Auftrag, Auftragsbestätigung) werden nachfolgend als Vertrag aufgeführt.

Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach Zustandekommen des Vertrages, welcher durch Rücksendung (Post/Fax/Scan per Email (keine Fotos) der unterschriebenen Vertragsunterlagen oder Annahme eines Angebotes oder Buchung über den Online-Shop erfolgt.. 

Leistungsumfang

Gegenstand eines Auftrages können unter anderem sein:

  1. das Erstellen eines Socialmedia-Accounts (z.B. Facebook, Instagram)
  2. die dauerhafte Pflege eines Socialmedia-Accounts
  3. Schulung zur selbstständigen Pflege eines Socialmedia-Accounts
  4. Beratung/Coaching Socialmedia
  5. Veranstaltung eines Workshops/Vortrag

Beschaffung von Inhaltselementen

Wird die Weltenretter UG mit der Beschaffung von Inhaltselementen (wie Bild-, Ton- , Videodateien, Texte, interaktive Elemente, Software und anderes) beauftragt, verpflichtet sie sich, die Elemente selbst zu erstellen oder aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom jeweiligen Rechteinhaber, zu beschaffen, die betreffenden Nutzungsrechte zu klären und zu erwerben. Die Weltenretter UG  übernimmt jedoch keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit bestimmter Inhaltselemente. Im Sinne einer nachhaltigen Geschäftsbeziehung sind die Vertragsparteien bemüht eng zusammen zu arbeiten, um mit Hilfe und Unterstützung von Weltenretter Inhalte aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers zu kreieren.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat der Weltenretter UG alle zur Erstellung des SocialmediaAccounts notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Die Vertragsgrundlage stellt ein besprochener Konzeptrahmen dar, der immer in seiner aktuellsten Fassung Bestandteil des bestehenden Vertrages wird.
  2. Der Auftraggeber hat alle zur Entwicklung und Erstellung des Socialmediaaccounts erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken incl. Logos und Buttons, Videos etc.) Weltenretter zur Verfügung zu stellen, wenn Weltenretter sich nicht zu deren Beschaffung verpflichtet hat. Logos und Marketingvorgaben des Auftraggebers sind in jedem Fall durch den Auftraggeber rechtzeitig bereitzustellen. Der Auftraggeber hat die Inhalte in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Gestaltung neuer Logos sind nicht Bestandteil dieser AGB. Sofern dies durch Weltenretter erstellt werden soll ist über diese Beauftragung ein separater Vertrag zu schließen.

Vergütung und Auslagenersatz

  1. Alle Vergütungen verstehen sich in EURO und netto, dies bedeutet zuzüglich der gesetzlichen
  2. Ab einem Auftragsvolumen von 1.000,00 € netto ist der Auftraggeber verpflichtet nach entsprechender Aufforderung, in Form einer Rechnung, eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtvergütung zu leisten. Im Übrigen gilt der Grundsatz “Zug um Zug”.
  3. Bei der Teilnahme an regulären Schulungs- und Trainingsangeboten der WELTENRETTER UG ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrags bis spätestens 2 Werkvortage vor Schulungsbeginn zu 100% zu leisten.
  4. Die Weltenretter UG hat Anspruch auf Ersatz nachfolgender Auslagen:
    1. Aufwendungen zur Beschaffung von Inhaltselementen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber wird darüber informiert. Es handelt sich im Sinne dieser Position beispielsweise um Lizenzgebühren.
    2. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Teilen der Leistung verlangt, deren Änderung gem. § 6 Abs. 2. S.2 nicht mehr verlangt werden konnte.

Abnahme und Zahlung

  1. Nach Erbringung der vereinbarten Leistung durch die Weltenretter UG ist der Auftraggeber zur Abnahme respektive Kontrolle der erbrachten Leistungen angehalten. Durch die im Vorwege enge Abstimmung und Freigabe eines Konzeptes wird eine Abnahme innerhalb von einer Werkwoche erwartet.
  2. Nach der Abnahme oder dem verstreichen von 5 Werktagen ohne Äußerung (Schweigen gilt als Annahme) wird die Endabrechnung in Rechnung gestellt. Es gelten dabei die auf der Rechnung angegeben Zahlungsziele.
  3. Weltenretter ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der zu erbringenden Leistung zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber hat die Teilabnahme zu erteilen, wenn basierend auf dem Konzept zur Leistungserbringung, der Auftrag korrekt ausgeführt ist. Dem Auftraggeber wird zu diesem Zweck die Teilleistung in der Form präsentiert, dass eine Beurteilung möglich ist. Durch den Auftragnehmer abgenommene Teile des Gesamtauftrags können später durch den Auftraggeber nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Eine durch diese Gründe notwendige Änderung kann mit weiteren, vom Angebot abweichende Kosten verbunden sein. Sofern Weltenretter eine Kostenabweichung durch die nachträgliche Änderung, wie im voran gegangen Satz erläutert, absehen kann wird der Auftragnehmer darüber in Kenntnis gesetzt und ggf. eine Erweiterung des Auftrages mittels eines ergänzenden Angebots veranlasst. Weltenretter informiert den Auftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt des Erkennens möglicher Mehrkosten durch eine nachträgliche Abweichung der Teilabnahme, wenn sie für Weltenretter ersichtlich werden.
  4. Nach der Gesamtabnahme der erbrachten Leistung der Weltenretter UG ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung zu stellen. Der noch offene Betrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegeben Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Gewährleistung, Anzeigepflicht von Mängeln (offensichtlich)

  1. Offensichtliche Mängel an der erbrachten Leistung muss der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen in Schriftform und ggf. mit bildlicher Unterstützung der Weltenretter UG mitteilen. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches bezüglich dieser Mängel ist ansonsten ausgeschlossen. Ein Mangel gilt als offensichtlich, wenn er so offen zutage tritt, dass auch ein nicht fachkundiger Kunde ihn erkennt, ohne besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. Zur Wahrung der vorbezeichneten Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
  2. Für Fehler, Störungen oder Schäden an der erbrachten Leistung ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn:
    1. diese auf nachträglichen Änderungen an der erbrachten Leistung, auf ihre unsachgemäße Bedienung,
    2. auf die Verwendung eines ungeeigneten Datenträgers,
  • auf eine Beeinträchtigung durch andere Programme oder auf sonstige von Weltenretter nicht zu verantwortende nachträgliche Eingriffe jedweder Art zurückzuführen sind.

Haftung von Auftraggeber und -nehmer

  1. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die Weltenretter UG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 287 BGB.
  2. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung begrenzt.
  3. Weltenretter, vertreten durch den Geschäftsführer, garantiert, dass die von ihr selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihr eingebrachten Ideen zur Konzeption der Socialmedia Dienstleistung nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. In diesem Sinne stellt die Weltenretter UG den Auftraggeber von Ansprüchen, die sich daraus ergeben, frei.
  4. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Weltenretter von jeglichen Ansprüchen in diesem Kontext frei.
  5. Die Weltenretter UG erstellt und erbringt die Leistungen nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und Wissenschaft. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet Weltenretter nicht dafür, dass die Online-Präsenzen auch auf älteren Browsern einwandfrei funktionieren.
  6. Aktivitäten auf Social-Media-Kanälen werden in der Öffentlichkeit gelegentlich oder teilweise negativ bewertet. Weltenretter übernimmt keine Garantie und Haftung für eine positive Resonanz auf betreute Profile bzw. auf einzelne Beiträge.
  7. Sofern der Auftraggeber keine Freigabe der einzelnen verfassten Beiträge durch Weltenretter fordert, bemüht die Weltenretter UG sich, relevante und hochwertige Beiträge zu veröffentlichen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Auftraggeber. Dies gilt auch für durch Weltenretter beauftragte Subunternehmer (z.B. freie Mitarbeiter).
  8. Sollte die Weltenretter UG mit Werbemaßnahmen (z. B. Schaltung von Anzeigen, Erstellung und Abwicklung eines Gewinnspiels etc.) beauftragt werden, obliegt die rechtliche Verantwortung dem Auftragnehmer.

Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

  1. Der Umfang der Dienstleistung basiert auf dem individuellen Beratungskonzept. Die Konzeptionierung bleibt Eigentum der Weltenretter UG. Die aus dem Konzept abgeleiteten Arbeitsschritte stellen kein geistiges Eigentum der Weltenretter UG dar. Hierbei wird dem Kunden das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die so bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.
  2. In allen anderen Fällen räumt die Weltenretter UG dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.

Geheimhaltung

  1. Weltenretter verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
  2. Weltenretter ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. Weltenretter hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte

  1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Weltenretter abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.
  2. Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.

Schlussbestimmungen

  1. Weltenretter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird Weltenretter den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat Weltenretter das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird Weltenretter den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
  2. Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der Weltenretter UG, derzeit Oldenburg (Oldb.). Weltenretter bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
  6. Weltenretter übernimmt keine Überprüfung der zur Verfügung gestellten Daten durch den Auftraggeber hinsichtlich der Beeinträchtigung von Rechten Dritter jedweder Art.
  7. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Socialmediaaccounts verantwortlich. Er garantiert mit Übergabe der Unterlagen, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Folglich ist der Auftraggeber alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte respektive, dass die ausdrückliche Zustimmung des Rechtsinhabers zur Verwendung im Sinne des Auftraggebers vorliegt. Der Auftraggeber stellt Weltenretter von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entgegengebrachten Forderungen Dritter zu übernehmen und ggf. den Streitwert zu begleichen.
  8. Wird ein Dienstvertrag, zum Beispiel zur Betreuung eines Facebook-Profils, befristet für einen bestimmten Zeitraum, für ein bestimmtes Arbeitsvolumen oder bis zum Abschluss einer bestimmten Arbeit abgeschlossen, so endet der Vertrag mit dieser Frist. Eine vorherige Kündigung ist nicht möglich. Kündigt der Auftraggeber trotzdem, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das volle Honorar bis zum Ablauf der Frist in Rechnung zu stellen.
  9. Vereinbarte Socialmedia-Schulungen, -Workshops und –Coachings , ebenfalls fest gebuchte Vorträge können bis 14 Werktage vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden 50 % des vereinbarten Honorars oder des Preises fällig. Bei einer Absage ab zwei Werktagen vor Beginn, wird der volle Betrag fällig.

Datenschutz

  1. Die Weltenretter UG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
  2. Weltenretter, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
  3. Der Kunde willigt ein, dass Weltenretter zur Erbringung der jeweils geschuldeten Dienstleistungen ggf. Programme oder Cloudsdiensten einsetzt und hierzu personenbezogene Daten des Kunden möglicherweise auch auf Server übertragen werden, die in Ländern wie z.B. den USA betrieben werden, die nicht das gleiche Datenschutzniveau bieten wie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
  4. Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die Weltenretter UG, für den Datenschutz verantwortliche Person ist Daniel Kaszanics.
  5. Soweit Weltenretter im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an Weltenretter weitergibt.